Wenn du unter krankheitsbedingtem Haarausfall leidest, stellt dir dein behandelnder Arzt einen Verordnungsschein aus. Reiche diesen zusammen mit der Rechnung an deine Krankenkasse ein, damit dir der Betrag vergütet werden kann. Je nach Krankenkasse kann es sein, dass du einen kleinen Selbstbehalt bezahlen musst.