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Kostenübernahme von Kopfbedeckungen bei Haarausfall durch die IV
Wenn du aus medizinischen Gründen unter Haarlosigkeit leidest, bietet die schweizerische Invalidenversicherung finanzielle Unterstützung an, zum Beispiel für Haarersatz und Mützen. Sprich mit deinem behandelnden Arzt / deiner behandelnden Ärztin über die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die IV.
Für Perücken und Kopfbedeckungen werden in der Regel pro Kalenderjahr maximal CHF 1'500.00 übernommen.
Merkblatt der IV:
IV - Merkblatt 4.03 Hilfsmittel der IV
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Der Antrag für finanzielle Unterstützung erfolgt mit dem Formular "Anmeldung für Erwachsene - Hilfsmittel"
Anmeldung für Erwachsene - Hilfsmittel
.pdf
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.Reiche das Formular zusammen mit einem Arztzeugnis bzw. Bericht, der deine Haarlosigkeit bezeugt, an die IV-Stelle deines Wohnkantons ein.
Für die Entrichtung der finanziellen Unterstützung ist die IV-Stelle deines Wohnkantons zuständig. Auf der Homepage der AHV/IV findest du eine Auflistung aller kantonalen IV-Stellen.
Sobald du die Kostengutsprache der IV-Stelle erhalten hast, kannst du die Rechnung zur Kostenrückerstattung an die zuständige Stelle einreichen.
Kostenübernahme für Kopfbedeckungen bei Haarausfall durch die schweizerische Invalidenversicherung