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Kostenübernahme von Kopfbedeckungen bei Haarausfall durch die IV
Wenn du aus medizinischen Gründen unter Haarlosigkeit leidest, bietet die schweizerische Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanzielle Unterstützung an, zum Beispiel für Haarersatz und Mützen.Bis zum AHV-Alter vergütet die IV pro Kalenderjahr maximal CHF 1'500.00, danach trägt die AHV die Kosten bis maximal CHF 1'000.00 pro Kalenderjahr für Perücken und Kopfbedeckungen.Sprich mit deinem behandelnden Arzt / deiner behandelnden Ärztin über die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die IV oder AHV. Merkblatt der IV: Merkblatt der AHV:
Der Antrag für finanzielle Unterstützung erfolgt mit dem Formular "Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel der IV" (Antrag bei der IV) beziehungsweise mit dem Formular "Anmeldung: Hilfsmittel der AHV" (Antrag bei der AHV). In der Regel sind zudem medizinische Unterlagen erforderlich, welche deine Haarlosigkeit bestätigen.Beide Formulare sind als E-Formular auf der Internetseite der AHV/IV verfügbar. Du kannst das Formular entweder leer ausdrucken, von Hand ausfüllen und per Post an die zuständige Stelle einreichen oder direkt online ausfüllen und elektronisch übermitteln.Die IV-Stelle deines Wohnkantons prüft deinen Anspruch und informiert dich über das weitere Vorgehen.
Für die Entrichtung der finanziellen Unterstützung ist die IV-Stelle deines Wohnkantons zuständig. Auf der Homepage der AHV/IV findest du eine Auflistung aller kantonalen IV-Stellen.
Sobald dein Anspruch geprüft und die Kostenübernahme bewilligt wurde, kannst du die Rechnung zur Kostenrückerstattung an die zuständige Stelle einreichen.
Die IV-Stelle deines Wohnkantons informiert dich über die Voraussetzungen und das Anmeldeverfahren.Auch die Schweizer Krebsliga unterstützt dich gerne bei Fragen rund um finanzielle Hilfen während einer Krebserkrankung.
Kostenübernahme für Kopfbedeckungen bei Haarausfall durch die schweizerische Invalidenversicherung
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