Wenn du aus medizinischen Gründen unter Haarlosigkeit leidest, bietet die schweizerische Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanzielle Unterstützung an, zum Beispiel für Haarersatz und Mützen.Bis zum AHV-Alter vergütet die IV pro Kalenderjahr maximal CHF 1'500.00, danach trägt die AHV die Kosten bis maximal CHF 1'000.00 pro Kalenderjahr für Perücken und Kopfbedeckungen.Sprich mit deinem behandelnden Arzt / deiner behandelnden Ärztin über die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die IV oder AHV. Merkblatt der IV: Merkblatt der AHV: